Leistungen für Unterkunft und Heizung
Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, können angemessene Kosten für die Unterkunft von Ihrem Jobcenter übernommen werden. Heizkosten werden dabei gesondert berücksichtigt, soweit sie angemessen sind.
Wie hoch die angemessenen Unterkunftskosten sind, hängt unter anderem von Ihrem Wohnort und der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt ab.
Die für den Landkreis Heilbronn geltenden Mietobergrenzen finden Sie im Merkblatt:
Was passiert, wenn meine Wohnung zu teuer ist?
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt grundsätzlich eine Karenzzeit. In dieser Zeit können Unterkunftskosten bis zu 150 Prozent der für Ihren Wohnort geltenden Angemessenheitsgrenze berücksichtigt werden.
In besonderen Fällen können Ausnahmen gelten. Heizkosten werden unabhängig von der Karenzzeit nur in angemessener Höhe berücksichtigt.
Sind Ihre Unterkunftskosten dauerhaft unangemessen hoch, werden Sie vom Jobcenter darüber informiert. Gemeinsam wird geprüft, wie die Kosten gesenkt werden können. Das kann zum Beispiel durch einen Wohnungswechsel, eine Untervermietung oder eine andere geeignete Maßnahme erfolgen.
Das Jobcenter kann Sie auffordern, Ihre Bemühungen zur Kostensenkung nachzuweisen. Mietschulden, die aufgrund unangemessener Unterkunftskosten entstehen, können grundsätzlich nicht übernommen werden.
Sie möchten umziehen?
Informieren Sie das Jobcenter vor dem Umzug und bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben.
Das Jobcenter prüft, ob die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sind und ob weitere Kosten – zum Beispiel für Umzug oder Mietkaution – übernommen werden können.
Kosten für einen Umzug können grundsätzlich nur übernommen werden, wenn der Umzug erforderlich ist.
Wenn Sie Fragen zu einem konkreten Wohnungsangebot oder dem Thema Umzug haben, buchen Sie sich gerne direkt einen Telefontermin bei uns! Ganz einfach über unsere Online Terminierung.
Alle Informationen finden Sie zusammengefasst im Merkblatt zum Umzug:
Wichtig: Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft erst, nachdem Sie die Kosten mit dem zuständigen Jobcenter abgestimmt haben!
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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Tel.: +49 7131 – 3951593
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