Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit beim Jobcenter Landkreis Heilbronn

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-landkreis-heilbronn.de veröffentlichte Website des Jobcenter Landkreis Heilbronn.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Zwei Personen stehen auf einem nach oben zeigenden Pfeil und reichen sich die Hand – Symbol für Zusammenarbeit und gemeinsames Wachstum.

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Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr und
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Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 13:30 Uhr und
Freitag: 08:00 - 11:00 Uhr

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde im Zeitraum von 01.07. bis 31.07.2025 durchgeführt.

Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen größtenteils vereinbar ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

… könntest Du hier die Expertise aus Deinen Recherchen auf unserer Homepage eintragen?

Daran arbeiten wir: Diese Erklärung wurde am 02.08.2024 erstellt.

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Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

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Digitalisierung

Ingo Doberstein

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E-Mail: Jobcenter-LK-Heilbronn-Kommunikation@jobcenter-ge.de

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