Barrierefreiheit beim Jobcenter Landkreis Heilbronn
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-landkreis-heilbronn.de veröffentlichte Website des Jobcenter Landkreis Heilbronn.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Service Center
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Tel.: +49 7131 – 3951593
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr und
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 13:30 Uhr und
Freitag: 08:00 - 11:00 Uhr
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde im Zeitraum von 01.07. bis 31.07.2025 durchgeführt.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen größtenteils vereinbar ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
… könntest Du hier die Expertise aus Deinen Recherchen auf unserer Homepage eintragen?
Daran arbeiten wir: Diese Erklärung wurde am 02.08.2024 erstellt.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an:
Digitalisierung
Ingo Doberstein
Telefon: 07131-3951 207
E-Mail: Jobcenter-LK-Heilbronn-Kommunikation@jobcenter-ge.de