Antrag auf Bürgergeld stellen
Sie möchten einen Antrag auf Bürgergeld stellen, sind sich aber unsicher, ob Sie überhaupt leistungsberechtigt sind?
Dann nutzen Sie gerne unseren Anspruchsrechner. Füllen Sie dazu einfach die Felder wahrheitsgemäß aus. Am Ende erhalten Sie eine erste grobe Einschätzung, ob Sie vermutlich Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen haben – oder vermutlich nicht.
Datenschutz-Hinweis: Ihre eingegebenen Daten werden nicht gespeichert, oder auf andere Art und Weise in irgendeiner Form verwandt.
Erklärung der Begriffe:
Sollten Sie nicht sicher sein, welche Bedeutung die Felder im Anspruchsrechner auf der linken Seite haben, so gibt es nachfolgend die Definition:
Sonstige Einkünfte
Sonstiges Einkommen sind beispielsweise Renten, Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Elterngeld oder Krankengeld
Unterhalt
Unterhalt, der von dritter Seite bezahlt wird (z.B.: Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss etc.
Ehepartner
- Als Ehepartner / Ehepartnerin gilt die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner.
Kinder
Hier sind alle in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Kinder unter 25 Jahre anzugeben, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen, bzw. Vermögen bestreiten können.
