Was sind Regelbedarfe?
Mit dem Regelbedarf sind die Kosten gemeint, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse. Für den Regelbedarf erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag.
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum). Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen (Teil des Bürgergeldes bzw. des Sozialgeldes) entscheidet der Leistungsberechtigte eigenverantwortlich. Neben regelmäßig anfallenden Bedarfen u.a. für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Bedarfe wie z.B. für Bekleidung aus den entsprechenden Leistungen zu decken. Die Höhe der maßgebenden Regelbedarfe ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Regelbedarf beim Bürgergeld ab dem 01.01.2024
Die Höhe der maßgebenden Regelbedarfe ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Höhe Regelbedarf beim Bürgergeld / Sozialgeld ab 01.01.2024
Berechtigte |
Regelbedarf |
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563 Euro |
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je 506 Euro |
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451 Euro |
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471 Euro |
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390 Euro |
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357 Euro |
