Unterstützung für langzeitarbeitslose Menschen
Durch das neue Teilhabechancengesetz soll im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes die Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren oder länger als sieben Jahre arbeitslos sind, in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorangetrieben werden
Das Teilhabechancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und bietet Ihnen neue Chancen, in Arbeit zu kommen.
Trotz guter Arbeitsmarktlage tun sich langzeitarbeitslose Personen schwer, einen Arbeitsplatz zu erhalten. Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose jedoch einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach der Beschäftigungsaufnahme.
Mit dem Teilhabechancengesetz werden neue Ansätze für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt geschaffen. Ziel ist es, diesen Menschen wieder eine Perspektive zur Teilhabe zu verschaffen, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird. Die Kosten hierfür trägt das Jobcenter Landkreis Heilbronn – nicht der Arbeitgeber.
So funktioniert’s:
Voraussetzungen
- Sie sind motiviert und wollen Ihr eigenes Einkommen verdienen
- in den letzten sieben Jahren haben Sie mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen, Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können nach 5 Jahren gefördert werden
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt
- Sie waren in den in den letzten Jahren lediglich kurzfristig erwerbstätig
Unser Angebot
Unser Projektteam:
- sucht für Sie zielgerichtet offene Arbeitsstellen mit Tariflohn oder Mindestlohn
- bereitet Sie persönlich auf Vorstellungsgespräche vor und begleitet Sie bei Bedarf zu Arbeitgebern
- stehet Ihnen jederzeit beratend zur Seite, auch wenn Sie die Stelle bereits angetreten haben (Coaching)
Das Jobcenter
- fördert die Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber
- ermöglicht Ihnen bei Bedarf Weiterbildungen/Qualifizierungen während des Arbeitsverhältnisses