Unterstützung für langzeitarbeitslose Menschen
Sie sind schon länger arbeitslos und möchten wieder beruflich Fuß fassen? Das Jobcenter kann Sie mit einer geförderten Beschäftigung und persönlicher Begleitung beim Wiedereinstieg unterstützen.
Dabei arbeiten wir gemeinsam daran, eine passende Beschäftigung zu finden und langfristig neue berufliche Perspektiven zu entwickeln.
Ein Wiedereinstieg in Arbeit kann nach längerer Arbeitslosigkeit besondere Unterstützung erfordern. Deshalb können geförderte Beschäftigung, individuelle Beratung und begleitendes Coaching miteinander kombiniert werden.
Arbeitgeber können für die Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen einen Lohnkostenzuschuss erhalten.
Kommt eine Förderung für mich infrage?
Für langzeitarbeitslose Menschen gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie arbeitslos sind und wie Ihre persönliche Situation aussieht.
Ihre Vermittlungsfachkraft prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung möglich ist.
Förderung nach §16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt
Diese Förderung richtet sich an Menschen die Bereits sehr lange Grundsicherungsleistungen beziehen und bisher nur wenig oder gar nicht beschäftigt waren.
Voraussetzungen:
- Sie sind min. 25 Jahre alt.
- Sie haben in den vergangenen sieben Jahren min. sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II erhalten.
- In bestimmten Fällen, z.B. einer Schwerbehinderung oder wenn Sie mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können abweichende Voraussetzungen gelten.
- Sie waren in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Arbeitgeber bei Ihrer Einstellung einen Lohnostenzuschuss erhalten. Zusätzlich können Sie während der Beschäftigung durch ein begleitendes Coaching unterstützt werden. Auch Weiterbildungen oder Qualifizierungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Ob eine Förderung nach §16i SGB II für Sie infrage kommt, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft gemeinsam mit ihnen.
Förderung nach §16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Die Förderung kann infrage kommen, wenn Sie schon längere Zeit arbeitslos sind und Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt benötigen.
Voraussetzungen:
- Sie sind seit min. zwei Jahren arbeitslos.
- Trotz intensiver Vermittlungsbemühungen konnte keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen werdne.
- Eine geförderte Beschäftigung kann Ihre Chancen auf eine dauerhafte Arbeitsaufnahme verbessern.
Be einer Einstellung kann der Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Zusätzlich kann ein begleitende Unterstützung während der Beschäftigung erfolgen.
Welche Förderung in Ihrer persönlichen Situation geeignet ist, besprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Wie läuft die Förderung ab?
- Beratung:
Gemeinsam wird geprüft, welche Förderung passt. - Passende Beschäftigung finden:
Das Jobcenter unterstützt Sie bei der Stellensuche - Beschäftigung aufnehmen:
Der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss erhalten. - Begleitung während der Beschäftigung:
Begleitendes Coaching während der Beschäftigung und gegebenenfalls Weiterbildung
Interesse?
Sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungskraft.
