Ihr Weg zum Grundsicherungsgeld – wir begleiten Sie
Das Jobcenter Landkreis Heilbronn unterstützt Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können. Hier erfahren Sie, wer Grundsicherungsgeld erhalten kann, welche Leistungen dazugehören und wie Sie einen Antrag stellen.
Was ist das Grundsicherungsgeld?
Grundsicherungsgeld ist eine staatliche Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können.
Neben finanziellen Leistungen unterstützt das Jobcenter Sie auch bei der Suche nach Arbeit, Ausbildung oder einer passenden Weiterbildung.
Was gehört zum Grundsicherungsgeld?
Je nach Lebenssituation können verschiedene Leistungen berücksichtigt werden:
- Regelbedarf für den Lebensunterhalt
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe in besonderen Situationen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
- Unterstützung bei Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung.
Wer kann Grundsicherungsgeld bekommen?
Grundsicherungsgeld können grundsätzlich erwerbsfähige Menschen erhalten, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können.
Sie sind unsicher, ob Sie Anspruch haben?
Mit unserem Anspruchsrechner erhalten Sie eine erste unverbindliche Einschätzung:
Rechte und Pflichten
Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, haben Sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jobcenter.
Gleichzeitig müssen Sie das Jobcenter über wichtige Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Situation informieren und erforderliche Unterlagen einreichen.
Dazu gehören zum Beispiel Änderungen bei Einkommen, Wohnsituation oder Haushaltsmitgliedern.
Grundsicherungsgeld beantragen
Sie können Ihren Antrag einfach und sicher online über jobcenter.digital oder die Jobcenter-App stellen.
Mehrsprachige Informationen
Informationen zum Grundsicherungsgeld stehen auch in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:

