Mehrbedarfe

Kosten in besonderen Lebenslagen

Mehrbedarfe sind zusätzliche Leistungen für besondere Lebenssituationen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. Sie können zum Beispiel bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder aus medizinischen Gründen berücksichtigt werden.

Ob und in welcher Höhe ein Mehrbedarf berücksichtigt werden kann, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bitte reichen Sie entsprechende Nachweise ein oder sprechen Sie uns bei Fragen an.

Über die Online Terminbuchung können Sie sich ganz einfach einen Termin buchen und Fragen zum Mehrbedarf klären.

Illustration eines Paares, das sich an den Händen hält, wobei die Frau schwanger ist. Umgeben von großen, stilisierten Pflanzen und Blumen.

Wann kann ein Mehrbedarf berücksichtigt werden?

  • Schwangerschaft:  ab der 13. Schwangerschaftswoche kann einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs berücksichtigt werden
  • Alleinerziehende: Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder.
  • Menschen mit Behinderung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs berücksichtigt werden, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder bestimmte Eingliederungshilfen erbracht werden.
  • Kostenaufwendige Ernährung: Wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere kostenintensive Ernährung benötigen, kann ein Mehrbedarf berücksichtigt werden.
  • Besonders unabweisbarer Bedarf: in bestimmten Einzelfällen können zusätzliche notwendige Kosten berücksichtigt werden, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt werden können.
  • Dezentrale Warmwassererzeugung: Wenn Warmwasser zum Beispiel über einen Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt wird, kann ein pauschaler Mehrbedarf berücksichtigt werden.
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