Berufliche Weiterbildung
Verbessern Sie Ihre beruflichen Perspektiven
Wer sich für die Anforderungen des Arbeitsmarktes qualifiziert, verbessert seine individuellen beruflichen Chancen.
Das Jobcenter Landkreis Heilbronn bietet seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung oder Umschulung – wenn z.B. Spezialkenntnisse fehlen, der Hauptschulabschluss nachzuholen ist oder nur ein anderes Berufsfeld Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg eröffnet.
Im Folgenden haben wir für Sie weiterführende Informationen zum Thema berufliche Weiterbildung zusammengestellt:
Besprechung der Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung
Ihre Vermittlungsfachkraft bespricht mit Ihnen, ob eine Weiterbildung notwendig ist und berät Sie über Ihre Möglichkeiten. Für einige Weiterbildungen muss Ihre Eignung gesondert, z.B. über spezielle Maßnahmen oder Tests festgestellt werden. Liegen die individuellen Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung vor, wird Ihnen ein Bildungsgutschein ausgehändigt.
Bildungsgutschein und Bildungsträger
Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, lösen Sie diesen bei einem zugelassenen Bildungsträger ein. Bildungsträger und -Maßnahmen sind auf unserem virtuellen Bildungsmarkt sowie in KursNet verzeichnet. Fragen Sie bitte direkt beim Träger nach, ob die Maßnahme für die Einlösung eines Bildungsgutscheins zugelassen ist
Finanzielle Leistungen
Das Bürgergeld wird Ihnen während der Förderung der beruflichen Weiterbildung weitergezahlt, solange Hilfebedürftigkeit besteht. Weiterhin werden die Lehrgangskosten übernommen und weitere Kosten für z.B. Kinderbetreuung oder Fahrten zur Schulungsstätte. Näheres erläutert Ihnen Ihre Vermittlungsfachkraft.
Weiterbildungsprämie
Bei Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer führen, können Sie eine Weiterbildungsprämie erhalten.
Diese beträgt für erfolgreiche Zwischenprüfungen bei Umschulungen 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen ist.
Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen bzw. der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.