Wer kann Grundsicherung erhalten?
Grundsicherungsgeld unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.
Grundsicherungsgeld können grundsätzlich Personen erhalten, die
- mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Erwerbsfähig sind Sie grundsätzlich, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichend aus eigenem Einkommen, Vermögen oder anderen vorrangigen Leistungen sichern können.
Besondere Situationen:
Selbstständigkeit
Auch Selbstständige können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Auszubildende, Schüler und Studenten
Für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende gelten besondere Regelungen. Häufig kommen zunächst andere Leistungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Betracht.
Ob zusätzlich oder stattdessen Leistungen nach dem SGB II möglich sind, hängt von der persönlichen Situation ab.
Besondere Regelungen
Grundsicherungsgeld ist grundsätzlich nicht die richtige Leistung für Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder ausschließlich Leistungen nach anderen Sozialleistungssystemen erhalten können.
Auch bei einem Aufenthalt in bestimmten stationären Einrichtungen oder bei Ausbildung und Studium gelten besondere Regelungen.
Welche Leistung für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Anspruch online prüfen
Mit dem digitalen Assistenten erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld bestehen könnte.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit:
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