Anspruchsvoraussetzungen
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld-Leistungen erfüllt sein müssen.
Anspruch auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch des Sozialbesetzbuches (SGB II) haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen des individuellen Rentenalters zwischen 65 und 67 Jahren. Kinder von 0 -14 Jahren erhalten Sozialgeld, sofern sie in einem Haushalt mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammenleben. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII) haben.
Erwerbsfähig sind Bürgerinnen und Bürger, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Als hilfebedürftig gilt man, wenn man den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken kann.
Einen Leistungsanspruch haben grundsätzlich auch Kunden, die ein Gewerbe betreiben und selbständig sind.
Im Regelfall haben auch Auszubildende, Schüler und Studenten im Haushalt der Eltern einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Für sie kann aber auch ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach dem SGB III oder auf Leistungen nach dem BaFöG bestehen, der in Anspruch genommen werden muss.
Keinen Anspruch auf Bürgergeld
Keine Leistungen erhalten Personen, die nicht erwerbsfähig sind, die Rente wegen Alters beziehen oder in einer stationären Einrichtung (z.B. Therapieeinrichtungen) untergebracht sind. Diese können auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) bei ihrer zuständigen Kommune erhalten.
Kranken- und Pflegeversicherung
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie durch den zuständigen Träger nicht kranken- und pflegeversichert. Um Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte (zum Beispiel auf freiwillige Weiterversicherung) während dieser Zeit.
Unter dem nachstehenden Link finden Sie einen digitalen Assistenten, mit dem Sie prüfen können, ob Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besitzen.
Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auch im Merkblatt zur Grundsicherung für Arbeitssuchende: