Bildungs- und Teilhabepaket für Jugendliche und Kinder
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Zuschüsse gibt es beispielsweise für kulturelle und sportliche Freizeitaktivitäten, Mittagessen in Hort, Kitas oder Schulen. Leistungen werden ebenfalls gewährt für Klassenfahrten, Schülerbeförderung (sofern Kosten nicht durch den Landkreis Heilbronn gedeckt werden) und Lernförderung.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Familien, die Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn. Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, findet seine Ansprechpartner im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn.
Antragsunterlagen
Im Folgenden können Sie sich die einzelnen Antragsunterlagen des Bildungs- und Teilhabepakets im PDF-Format herunterladen:
Merkblätter und Flyer
Alles Wissenswerte sowie Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf nachfolgenden Flyern und Merkblättern:
Weiterführende Information
Für die Übernahme von Betreuungskosten z.B. im Kindergarten, in der Kernzeitbetreuung, der verlässlichen Grundschule oder Ganztagesbetreuung können nicht im Rahmen der Leistungen zur Bildung- und Teilhabe übernommen werden.
Das Gleiche gilt für Kosten, die durch dieses Angebot entstehen, z.B. Kosten zur Hausaufgabenbetreuung. Für die Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an die wirtschaftliche Jugendhilfe im Landratsamt Heilbronn.
Direkt an folgende Adresse:
Landratsamt Heilbronn
Jugendamt/Wirtschaftliche Jugendhilfe
Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn
(Tel.: 07131/994-0)
