Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe (BuT) für Jugendliche und Kinder

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung für Schule, Kita und Freizeit erhalten.

Zum Beispiel für Schulbedarf, Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagessen oder Freizeitangebote.

Eine ausführliche Auflistung und Erklärung der Leistungen finden Sie hier:

Illustration von Kindern und einer Frau beim gemeinsamen Lernen und Spielen mit Puzzleteilen vor einem Bücherstapel mit großer Uhr.

Wer kann Leistungen erhalten?

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder und Jugendliche erhalten, wenn ihre Familien bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Sie beziehen Grundsicherungsgeld oder Sozialgeld und wohnen im Landkreis Heilbronn?

  • Dann ist das Jobcenter Landkreis Heilbronn Ihr Ansprechpartner

Sie beziehen Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag?

Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Schritt 1: Hauptformular ausfüllen:

Schritt 2: passende Anlage auswählen und ausfüllen.

Sie müssen nur die Anlage ausfüllen, die zu der beantragten Leistung gehört.

Welche Leistungen gibt es?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe. Öffnen Sie einfach den Bereich, zu dem Sie mehr erfahren möchten.

Schülerinnen und Schüler können Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien.

Die Leistung wird zu zwei festgelegten Zeitpunkten im Schuljahr gezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist bei Bezug von Grundsicherungsgeld in der Regel nicht erforderlich.

Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten können übernommen werden, wenn diese von der Schule oder Kindertageseinrichtungen organisiert werden.

Taschengeld oder persönliche Ausgaben während der Fahrt gehören nicht zu den Leistungen.

Benötigtes Formular:

  • Anlage A – Schulausflüge und Klassenfahrten

Benötigt Ihr Kind zusätzliche Unterstützung beim Lernen, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine geeignete Lernförderung übernommen werden.

Die Schule bestätigt, dass die Förderung erforderlich ist und kein ausreichendes schulisches Angebot zur Verfügung steht.

Wichtig! Antragstellung muss VOR Beginn der Nachhilfe mit dem BuT-Hauptantrag erfolgen!

Benötigte Unterlagen:

  • Anlage B – Lernförderung
  • Kostenvoranschläge von Nachhilfeanbietern

Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege können übernommen werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Anlage C – Mittagessen
  • Nachweis über die Höhe der Kosten für das Mittagessen

Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Kosten für den Schulweg übernommen werden, wenn diese nicht bereits durch den Landkreis oder eine andere Stelle getragen werden

Benötigte Unterlagen:

  • Anlage D – Schülerbeförderung
  • Nachweis über Zahlung des Eigenanteils (z. B. Kontoauszug)

Kinder und Jugendliche können Unterstützung für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben erhalten.

Dazu gehören zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht oder andere gemeinschaftliche Freizeitangebote.

Die Leistung wird mit dem BuT-Hauptantrag beantragt. Zusätzlich wird ein Nachweis über die entstehenden Kosten, zum Beispiel eine Rechnung oder Mitgliedsbescheinigung, benötigt.

Betreuungskosten

Kosten für die reguläre Betreuung, zum Beispiel im Kindergarten, in der Kernzeitbetreuung oder Ganztagesbetreuung, gehören nicht zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Kosten können daher nicht übernommen werden.

Das gilt auch für damit verbundene Kosten, beispielsweise für eine Hausaufgabenbetreuung.

Für Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an

Landratsamt Heilbronn
Jugendamt/Wirtschaftliche Jugendhilfe
Lerchenstr. 40
74072 Heilbronn

Tel.: +49 7131 994-0

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