Unsere Schlichtungsstelle
Bei Unstimmigkeiten beim Abschluss des Kooperationsplans gibt es nun die Möglichkeit über das Schlichtungsverfahren eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Eigentlich einigen wir uns immer. Sollten sich aber doch einmal Unstimmigkeiten mit Ihrem Arbeitsvermittler bzgl. des gemeinsamen Kooperationsplanes ergeben, haben wir mit dem Schlichtungsverfahren nun ein Angebot für Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Ausgangslage
Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes wurde am 01.07.2023 der Kooperationsplan eingeführt, der die Eingliederungsvereinbarung ablöst. Der Kooperationsplan dient als „roter Faden“ für den Integrationsprozess, beinhaltet die gemeinsamen Absprachen.
Für Unstimmigkeiten bei der Erarbeitung oder Fortschreibung des Kooperationsplans wird nach § 15a SGB II ein Schlichtungsmechanismus geschaffen.
Freiwilligkeit
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für Sie freiwillig, ein Beistand ist möglich.
Wenn Sie den Vorschlag Ihres Arbeitsvermittlers zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ablehnen, so kommt dieses nicht zustande.
Einleitung des Schlichtungsverfahrens
Sie können das Schlichtungsverfahren wie folgt einleiten:
Ablauf und Beendigung des Schlichtungsverfahrens
Was macht eine/n Schlichter/in aus?
Schlichter/innen
Jobcenter Landkreis Heilbronn
Schlichtungsstelle
Rosenbergstraße 59
74074 Heilbronn