Schuldnerberatung

Unsere Schuldnerberatung

  • Kostenfrei – für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Heilbronn
  • Freiwillig – Sie entscheiden selbst, ob und welche Unterstützung Sie nutzen möchten
  • Vertraulich – unsere Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht

Die Schuldnerberatung ist eine staatlich anerkannte Stelle nach §305 InsO.

Telefon 07131 3951-414

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag:             08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag:           08:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch:          08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag:      08:00 – 15:30 Uhr
Freitag:              08:00 – 12:00 Uhr

E-Mail: Schuldnerberatung@Landratsamt-Heilbronn.de

Bitte geben Sie bei einer Kontaktaufnahme Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihren Wohnort an.

Hilfe bei Schulden

Wenn Ihre Schulden für Sie zum finanziellen und psychischen Problem werden, können Sie sich gerne direkt telefonisch bei uns melden.

Schon bei Ihrem Anruf besprechen wir direkt Ihr Anliegen. Wir prüfen, ob sofort etwas getan werden muss und wie es für Sie sinnvoll weitergeht.

Hilfe bei Energie- und Nebenkosten

Sie haben ein niedriges Einkommen oder können eine hohe Strom-, Heiz- oder Nebenkostennachzahlung nicht bezahlen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann über die Schuldnerberatung eine finanzielle Unterstützung möglich sein. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit niedrigem Einkommen, die kein Grundsicherungsgeld erhalten.

Für die Prüfung benötigen wir:

  • Einkommensnachweise der im Haushalt lebenden Personen
  • Nachweis über die Energie- oder Nebenkostennachzahlung
  • Bankverbindung des Energieversorgers bzw. Vermieters

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Landkreis Heilbronn.

Unsere Unterstützungsangebote

Kontaktieren Sie uns insbesondere, wenn:

  • eine Strom- oder Energiesperre droht oder vorliegt,
  • Sie eine fristlose Wohnungskündigung oder Räumungsklage erhalten haben,
  • Ihr Konto gepfändet wurde,
  • die Bank oder Ihr Arbeitgeber, die Auszahlung Ihres Einkommens verweigert,
  • Sie keinen Krankenversicherungsschutz haben.

Wir beraten und unterstützen Sie bei Pfändungen und der Regulierung Ihrer Schulden.

Dies umfasst:

  • Unterstützung beim Ordnen der Unterlagen
  • Umfassende Beratung und Unterstützung beim Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern
  • eventuell Vertretung gegenüber Ihren Gläubigern
  • Rechtsberatung und unterstützende Rechtsvertretung bei Pfändungen /  Zwangsvollstreckungen
  • Rechtsberatung und unterstützende Rechtsvertretung bei Vergleich oder im Insolvenzverfahren

Für eine längerfristige Begleitung und die Vertretung gegenüber Gläubigern ist eine Eintragung auf unserer Warteliste erforderlich. Nehmen Sie hierzu gerne telefonischen Kontakt mit uns auf.

Bitte füllen Sie den Antrag auf Energiehilfe (online) aus und fügen Sie die folgenden Dokumente bei:

  • Einkommensunterlagen  aller Familienmitglieder
  • Nachweis über die Energiekostennachzahlung und die Bankverbindung des Energieversorgers oder Vermieters

Senden Sie die Gesamtunterlagen (bevorzugt digital) an schuldnerberatung@landratsamt-heilbronn.de

Zur Ihrer Information:

Auf Wunsch senden wir Ihnen den Antrag postalisch zu. Sie können uns die Unterlagen per Post zurücksenden.

Die Zahlung erfolgt an den Energieversorger oder bei Nebenkostenabrechnungen an den Vermieter. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungen nur in sehr begründeten Einzelfällen an Sie direkt erfolgen kann.

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