FAQ / Infos zur aktuellen Coronavirus-Situation

Weiterhin sind Kundenvorsprachen im Jobcenter Landkreis Heilbronn aufgrund der Pandemie-Situation nur begrenzt und ausschließlich per fixem Termin  möglich.

Im Folgenden haben wir Ihnen eine FAQ-Liste zusammengestellt, die Ihnen Lösungen für Ihre Anliegen bietet:

 

Bitte beachten Sie, dass

– Leistungen weiterhin ausgezahlt werden. Es entstehen Ihnen keine Nachteile!

– es für eine zügige Bearbeitung zwingend eine aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse von Ihnen erforderlich ist, damit die Angelegenheiten in Ihrem Interesse geklärt werden kann.


ACHTUNG: Diese Aussagen gelten nur für Bewohner des Landkreises Heilbronn
:

Das Geld wurde nicht überwiesen:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 07131/3951-593 zur Klärung der Angelegenheit

Das Geld wurde überwiesen, wird aber von der Bank nicht ausbezahlt:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter einer der nachfolgenden Nummern:
07131/3951 – 107, -109, -111, -113, -206 oder -212 (Schuldnerberatung).

Bitte downloaden Sie sich HIER das Vollmachtsformular für die Schuldnerberatung und senden es unterschrieben zusammen mit möglichst vielen Unterlagen zu diesem Vorgang an Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de oder per Post. Die Schuldnerberatung wird sich dann bei Ihnen melden. Sie können aber auch vorab unter einer der nachfolgenden Nummern 07131/3951 – 107, -109, -111, -113, -206 oder -212 (Schuldnerberatung) anrufen.

*** Update 20.03.20 ***: Laut einer Meldung der Deutschen Presseagentur dpa verzichten die großen Energieversorger in Deutschland wegen der Coronakrise auf die Sperrung von Strom- und Gasanschlüssen säumiger Kunden. Dies bestätigten am Mittwoch sowohl Innogy wie auch deren neuer Mutterkonzern Eon Deutschland. Der Energiekonzern EnBW will dem Bericht zufolge bestehende Strom- und Gassperren aufheben.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten einen Neuantrag zu stellen: Sie können zum Einen  HIER online einen Termin zur Antragstellung in unserem Hause buchen. Zum anderen können Sie alternativ HIER einen Arbeitslosengeld-Antrag herunterladen und uns übermitteln.

Die dritte Möglichkeit ist, uns eine E-Mail mit nachfolgenden Angaben an Jobcenter-LK-Heilbronn.Eingangszone@jobcenter-ge.de zu senden:

– Namen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

– Geburtsdaten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

– Adresse

– Bankverbindung

– Sozialversicherungsnummern

Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Veränderungen können Sie ebenfalls per E-Mail an die Adresse Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de melden. Alternativ können Sie auch unserer Telefonnummer 07131/3951-593 nutzen. Zudem ist die schriftliche/postalische Einreichung an unsere Hausadresse Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstraße 59, 74074 Heilbronn möglich.

Bitte senden Sie uns digital an Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de oder per Post den Mietvertrag und die Mietbescheinigung. Die leere Mietbescheinigung können Sie hier downloaden. Lassen Sie den Vermieter das Formular ausfüllen und unterzeichnen. Legen Sie ein Schreiben bei und teilen Sie uns ihr gesamtes Anliegen mit. Falls Sie sich unsicher sind, ob der Umzug grundsätzlich bewilligt werden kann, melden Sie sich bitte vorher telefonisch unter 07131/3951-593.

Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 07131/3951-593 zur Klärung der Angelegenheit

Ich beziehe keine Leistungen vom Jobcenter:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter einer der nachfolgenden Nummern 07131/3951 – 107, -109, -111, -113, -206 oder -212 (Schuldnerberatung).

Ich konnte aufgrund einer Erkrankung bzw. Quarantäne meinen Termin bei der Arbeitsvermittlung nicht wahrnehmen:
Ausnahmsweise reicht die telefonische Meldung bzw. die Meldung.

Ich konnte aufgrund der Reisebeschränkungen nicht von meinem genehmigten Auslandsurlaub zurückkommen und möchte nun mitteilen, dass ich zurück bin:
Ausnahmsweise reicht die telefonische Rückmeldung bzw. per Mail.

Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen in schriftlicher Form an Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de oder per Post mit und legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Wir werden uns bei Ihnen melden.

Haben Sie die Unterlagen binnen der letzten 14 Tage eingereicht?
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Situation bis zu 14 Tagen dauern kann.

Sind die Unterlagen schon länger eingereicht worden?
Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht unter Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de. Wir werden die Angelegenheit prüfen und Ihnen mitteilen, ob die Unterlagen vorliegen. Je nach Dringlichkeit könnte es in der derzeitigen Situation aber zu weiteren Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Wir werden Sie aber auf jedem Fall kontaktieren.

Ja, per Post und auch per Mail.

Ich benötige finanzielle Mittel, um meinen Betrieb weiterführen zu können:
Sie können ggfs. Kurzarbeitergeld und / oder KfW-Kredite beantragen. Laufenden Kosten bzw. Verluste aus Selbstständigkeit können durch das Jobcenter nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen für Arbeitgeber
Soforthilfe für gewerbliche Unternehmen
Informationen zum Kurzarbeitergeld

Ich benötige Leistungen für meinen Lebensunterhalt (und den meiner Familie):
Sie können einen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter stellen. Bitte beachten Sie, dass hierbei eine vollständige Einkommens- und Vermögensprüfung erfolgen muss.