Das Bürgergeld
Ein Überblick über die Neuerungen
Wichtig: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch.
Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie einen geänderten Bescheid zugeschickt bekommen. Wir bitten Sie von entsprechenden Rückfragen abzusehen. Dankeschön.
Weiter Informationen erhalten Sie hier.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 erhöhen sich die Regelsätze wie folgt:
Ebenfalls ab dem 01.01.2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige Miete für ihre Wohnung.
Nach dieser Zeit übernehmen wir wieder den „angemessenen Betrag“ laut Mietspiegel.
Bitte beachten Sie Heizkosten werden immer nur in angemessener Höhe übernommen. Stromkosten werden vom Jobcenter nicht gesondert übernommen, sondern müssen aus den Regelleistungen von Ihnen gezahlt werden.
Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird ihr Vermögen nicht berücksichtigt, wenn es in der Summe 40.000 € für die Leistungsberechtigte Person und 15.000 € für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht überschreitet.
Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren erfolgen Rückforderungen durch das Jobcenter erst ab einer Höhe von 50 €.
Über unser Portal jobcenter.digital können Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld online stellen. Das gilt auch für einen Weiterbewilligungsantrag. Weitere Informationen finden Sie hier.