Das Bürgergeld
Ein Überblick über die Neuerungen
Wichtig: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch.
Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie einen geänderten Bescheid zugeschickt bekommen. Wir bitten Sie von entsprechenden Rückfragen abzusehen. Dankeschön.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hier finden Sie mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld – Jobcenter Handbook Germany
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2024 erhöhen sich die Regelsätze wie folgt:
Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird ihr Vermögen nicht berücksichtigt, wenn es in der Summe 40.000 € für die Leistungsberechtigte Person und 15.000 € für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht überschreitet.
Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren erfolgen Rückforderungen durch das Jobcenter erst ab einer Höhe von 50 €.
Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen werden verbessert. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ-dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten. Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Damit Sie möglichst schnell eine neue Arbeit finden, bieten wir Ihnen passende Stellen oder Qualifizierungen an. Dazu müssen wir Sie an den Werktagen zu Hause erreichen können. Sie müssen zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig ein Bewerbungsgespräch vor Ort zu führen.
Die Regelungen hierzu können Sie HIER nachlesen.