Das Teilhabechancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und bietet Ihnen neue Chancen, in Arbeit zu kommen.
Trotz guter Arbeitsmarktlage tun sich langzeitarbeitslose Personen schwer, einen Arbeitsplatz zu erhalten. Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose jedoch einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach der Beschäftigungsaufnahme.
Mit dem Teilhabechancengesetz werden neue Ansätze für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt geschaffen. Ziel ist es, diesen Menschen wieder eine Perspektive zur Teilhabe zu verschaffen, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert wird. Die Kosten hierfür trägt das Jobcenter Landkreis Heilbronn – nicht der Arbeitgeber.