Teilhabe am Arbeitsmarkt nach 16i SGBII

Durch das neue Teilhabechancengesetz soll im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes  die Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren oder länger als sieben Jahre arbeitslos sind, in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorangetrieben werden