FAQ Corona-Pandemie
Auf dieser Seite haben wir Ihnen eine FAQ-Liste zusammengestellt, die Ihnen Lösungen für Ihre Anliegen bietet:
Im Folgenden haben wir Ihnen eine FAQ-Liste zusammengestellt, die Ihnen Lösungen für Ihre Anliegen bietet:
ACHTUNG: Diese Aussagen gelten nur für Bewohner des Landkreises Heilbronn:
Ich habe kein Geld erhalten, was soll ich tun?
Das Geld wurde nicht überwiesen:
bei Neuanträgen, bzw. Weiterbildungsanträgen können Sie gerne zunächst den Stand Ihres Antrages online abfragen (hierfür benötigen Sie Ihre BG-Nummer, sowie eine gültige E-Mail-Adresse):
Sollten Sie keine ausreichende Information über unser Online-Tool erhalten, dann melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 07131/3951-593 zur Klärung der Angelegenheit.
Das Geld wurde überwiesen, wird aber von der Bank nicht ausbezahlt:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter einer der nachfolgenden Nummern:
07131/3951 – 107, -109, -111, -113, -206 oder -212 (Schuldnerberatung).
Die Heiz- und Stromkosten steigen und bringen die Menschen in finanzielle Nöte. Was kann können die Jobcenter tun?
Wir haben unter anderem durch die steigende Inflation derzeit eine außergewöhnliche Situation und müssen uns alle in diesem Jahr auf gestiegene Heiz- und Stromkosten einstellen.
Für Kundinnen und Kunden von Jobcentern ist das besonders herausfordernd, das sehen wir auch so. Nun werden Heizkosten über die gesetzlichen Regelungen zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung regelmäßig in der Höhe, in der sie anfallen, von den Jobcentern übernommen. Anders ist es hingegen bei den Stromkosten (Haushaltsstrom): Strom ist Teil des Regelbedarfes und die Höhe der einzelnen Bestandteile wird vom Gesetzgeber nach einer in regelmäßigen Abständen durchgeführten Bedarfserhebung festgelegt. Steigen die Stromkosten, müssen die Kundinnen und Kunden die Mehrkosten ggf. selber tragen. Das kann zu finanziellen Belastungen führen, weil für andere Ausgaben, etwa für Ernährung, Kleidung und Körperpflege dann weniger Geld zur Verfügung steht.
Die Jobcenter haben hier allerdings leider keinen Spielraum, den Regelbedarf anzupassen. Nach dem Gesetz dürfen sie lediglich ein Darlehen bewilligen. Eine Lösung ist hier nur durch den Gesetzgeber möglich. Aber: Auch wenn uns aktuell die Hände gebunden sind, bitten wir die Menschen, die dadurch in Nöte geraten könnten, sich frühzeitig an das Jobcenter zu wenden, damit gemeinsame Lösungen gefunden werden. Die Kundinnen und Kunden sollten die Beratung der Jobcenter insbesondere dann in Anspruch nehmen, wenn die Sperrung der Energieversorgung droht.
Kontakt:
Schuldnerberatung
Tel.: 07131/3951-414
Mir wurde die Sperrung der Energie angekündigt, bzw. die Wohnung gekündigt
Bitte rufen Sie unsere Schuldnerberatung unter der Telefonnummer 07131/3951-414 an
Ich möchte einen Neuantrag stellen / eine Veränderung melden
Sie haben verschiedene Möglichkeiten einen Neuantrag zu stellen: Sie können zum Einen HIER online einen telefonischen Termin zur Antragstellung buchen. Zum anderen können Sie alternativ HIER einen Arbeitslosengeld-Antrag herunterladen und an uns übermitteln.
Die dritte Möglichkeit ist, uns eine E-Mail an Jobcenter-LK-Heilbronn.Eingangszone@jobcenter-ge.de mit folgenden Angaben zu senden:
– Namen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
– Geburtsdaten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
– Adresse
– Bankverbindung
– Sozialversicherungsnummern
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Veränderungen können Sie ebenfalls per E-Mail an die Adresse Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de melden. Alternativ können Sie auch unserer Telefonnummer 07131/3951-593 nutzen. Zudem ist die schriftliche/postalische Einreichung an unsere Hausadresse Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstraße 59, 74074 Heilbronn möglich.
Ich möchte umziehen
Bitte senden Sie uns entweder postalisch, oder über unsere Upload-Funktion, bzw. per Mail an Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de den Mietvertrag und die Mietbescheinigung. Die leere Mietbescheinigung können Sie hier downloaden. Lassen Sie den Vermieter das Formular ausfüllen und unterzeichnen. Legen Sie ein Schreiben bei und teilen Sie uns ihr gesamtes Anliegen mit. Falls Sie sich unsicher sind, ob der Umzug grundsätzlich bewilligt werden kann, melden Sie sich bitte vorher telefonisch unter 07131/3951-593.
Ich bin nicht krankenversichert. Was soll ich tun?
Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 07131/3951-593 zur Klärung der Angelegenheit
Ich beziehe keine Leistungen vom Jobcenter:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter einer der nachfolgenden Nummern 07131/3951 – 107, -109, -111, -113, -206 oder -212 (Schuldnerberatung).
Ich konnte Termine nicht wahrnehmen
Ich konnte aufgrund einer Erkrankung bzw. Quarantäne meinen Termin bei der Arbeitsvermittlung nicht wahrnehmen:
Aktuell ist hier die telefonische, bzw. die schriftliche Meldung ausreichend.
Ich benötige eine einmalige Beihilfe (z. B. Waschmaschine, Babyausstattung...)
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen in schriftlicher Form an Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de oder per Post mit und legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Wir werden uns bei Ihnen melden.
Kann ich weiterhin Widerspruch einlegen?
Ja, per Post und auch per Mail.
Ich bin selbständig und kann aktuell meine Tätigkeit nicht ausüben. An wen kann ich mich wenden?
Ich benötige finanzielle Mittel, um meinen Betrieb weiterführen zu können:
Sie können ggfs. Kurzarbeitergeld und / oder KfW-Kredite beantragen. Laufenden Kosten bzw. Verluste aus Selbstständigkeit können durch das Jobcenter nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen für Arbeitgeber
Infos für gewerbliche Unternehmen
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Ich benötige Leistungen für meinen Lebensunterhalt (und den meiner Familie):
Sie können (wie oben beschrieben) einen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter stellen. Bitte beachten Sie, dass hierbei eine vollständige Einkommens- und Vermögensprüfung erfolgen muss.