Fördermöglichkeiten
Hier erfahren Sie, wie wir Sie als Arbeitgeber bei einer Einstellung finanziell unterstützen können
Das Jobcenter Landkreis Heilbronn bietet Arbeitgebern umfassende Fördermöglichkeiten zur Einstellung, Ausbildung von Mitarbeitern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an unsere Betriebsakquisiteure.
Sie möchten einen Mitarbeiter einstellen? Wir unterstützen Sie mit dem Eingliederungszuschuss, einem zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser soll die geringere Leistung der neuen Arbeitskraft ausgleichen. Förderhöhe und Dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre sowie schwerbehinderte Menschen stellen einen Personenkreis dar, der in besonderer Weise gefördert werden kann.
WICHTIG: Anträge müssen vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.
Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenters eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber („MAG“) zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.
Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Während der MAG sind selbstverständlich alle Bestimmungen des Arbeitsrechts einzuhalten!
WICHTIG: Insgesamt darf die Dauer einer betrieblichen MAG bei einem Arbeitgeber sechs Wochen nicht übersteigen.
Geben Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Start ins Arbeitsleben, indem Sie …
Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen eine/n Bürgergeld-Bezieher/in aus dem Landkreis Heilbronn in einer geringfügigen Beschäftigung, die seit mindestens einem Monat besteht? Sie möchten das Arbeitsverhältnis in eine sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung ausbauen? Dann kann Ihrem Unternehmen ein Zuschuss bis zu 5.000 Euro gewährt werden.
So funktioniert´s:
Sie schließen mit dem / der Arbeitnehmer/in einen Arbeitsvertrag für mindestens 1 Jahr in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.