Energiehilfe – was ist das?
Für viele Menschen ist die Zahlung ihrer Nebenkosten (Strom und Heizkosten) zur Herausforderung geworden. Bürger mit niedrigem Einkommen können diese Kosten oftmals nur schwer zu stemmen.
Der Verein Menschen in Not hat deshalb für die Bürger des Landkreises Heilbronn einen Sonderbetrag in Höhe von 40.000 € zur Verfügung gestellt. Mit dieser Sonderausschüttung sollen Menschen schnell und unbürokratisch unterstützt werden, die nicht von Bürgergeld oder Grundsicherung leben, aber dennoch mit ihrem Einkommen an die Grenze des Leistbaren kommen.
Im Fokus der Sonderausschüttung stehen Geringverdiener, Rentner, Krankengeld und Arbeitslosengeld I-Bezieher.
Die Antragsbearbeitung und Abwicklung erfolgt durch die Schuldnerberatung.
So können Sie Hilfe beantragen:
Die Unterstützung kann unkompliziert über das Onlineformular beantragt werden.
- Bitte füllen Sie es (online) aus und
- Fügen Sie die erforderlichen Einkommensunterlagen bei (Einkommensnachweise aller Familienmitglieder)
- Fügen Sie den Nachweis der hohen Energiekostennachzahlung und die Bankverbindung des Energieversorgers oder Vermieters bei. Die Zahlung erfolgt an den Energieversorger oder bei Nebenkostenabrechnungen an den Vermieter. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungen nur in sehr begründeten Einzelfällen an Sie direkt erfolgen kann.
- Senden Sie die Gesamtunterlagen (bevorzugt digital) an schuldnerberatung@landratsamt-heilbronn.de
Selbstverständlich senden wir Ihnen den Antrag auch mit der Post zu und Sie können uns auch die Unterlagen per Post zurück, Antragsteller müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Heilbronn haben. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Unterstützung kann nur einmal beantragt werden.
Nehmen Sie gerne
Kontakt mit uns auf:
Sie haben Fragen?
Bitte kontaktieren Sie uns:
E-Mail: schuldnerberatung@landratsamt-heilbronn.de
Telefon: 07131 3951-414