Regelbedarfe in der Grundsicherung – Neue Sätze ab Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.

Der Regelbedarf erhöht sich für

  • Alleinstehende auf 563 Euro,
  • für Paare je Partner auf 506 Euro,
  • für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern auf 451 Euro,
  • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro,
  • für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 390 Euro und
  • für Kinder unter 6 Jahren auf 357 Euro.

Die neuen Bescheide für 2024 werden ab Mitte Dezember 2023 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.