Neuerungen im Bereich Bildung- und Teilhabe

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Seit dem 1. Juli 2019 ist das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) mit der ersten Stufe in Kraft getreten. Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird neugestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert.

Für die Leistungen nach dem Bildung- und Teilhabepaket bedeutet dies folgende konkreten Verbesserungen:

  • Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert.
  • Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule entfallen.
  • Ebenso entfällt der Eigenanteil für die Schülerbeförderung.
  • Eine Lernförderung kann beansprucht werden, auch wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.
  • Der monatliche Betrag zu den Teilhabeleistungen erhöht sich um 5€ auf jetzt 15 €

(c) BMAS

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