Infos unserer Schuldnerberatung: Zum 01.12.2021 wurden Ihre Rechte beim Pfändungsschutzkonto verbessert.

Ab sofort

  1. können Nachzahlungen von Sozialleistungen und Lohn nun (ganz oder teilweise) durch uns freigegeben werden
  2. wird Ihr Existenzminimum (auf Antrag!) nun auch geschützt, wenn Ihr Konto im Minus (Dispo) ist oder Sie ein gemeinsames Konto mit Ihrem (Ehe-) Partner haben
  3. ist Ihr Guthaben /Ihre Rücklagen länger vor der Pfändung geschützt.

Sie benötigen Hilfe oder eine Bescheinigung? Wir helfen gerne.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kreditinstitut nicht über die Freigabe Ihres Einkommens entscheiden darf, sondern eine Bescheinigung einer öffentlichen Schuldnerberatung oder eines Sozialleistungsträgers erforderlich ist.

Wir sind zuständig für alle Bewohner des Landkreises Heilbronn. Sie erreichen unsere Schuldnerberatung täglich unter unserer Hotline 07131/3951-414.