Informationen zum Mindestlohn auf neuer Informationsseite in 13 Sprachen abrufbar
Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland – unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten. Damit findet er auch Anwendung auf geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten.
Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde nun ein entsprechendes Informationsangebot in 13 Sprachen geschaffen. Damit soll gewährleistet werden, dass auch ausländische Beschäftigte, Nicht-Muttersprachler und Menschen mit Migrationsgeschichte angemessen informiert werden und die zentralen Auskünfte übersichtlich zur Verfügung stehen.
Online ist das Angebot HIER abrufbar – dort finden Sie auch die fremdsprachigen Broschüren.