Prüfen Sie unverbindlich, ob ein Anspruch bestehen könnte
Sie möchten wissen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben? Mit unserem Anspruchsrechner erhalten Sie eine erste unverbindliche Einschätzung.
Wichtig: Das Ergebnis ersetzt keine verbindliche Prüfung durch das Jobcenter. Ob tatsächlich Anspruch besteht, wird erst nach Antragstellung und Prüfung Ihrer Unterlagen festgestellt.
Datenschutz: Ihre eingegebenen Daten werden nicht gespeichert oder anderweitig verwendet.
Begriffserklärung
Sonstige Einkünfte
Dazu zählen zum Beispiel Renten, Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Elterngeld oder Krankengeld.
Unterhalt
Dazu zählen zum Beispiel Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss.
(Ehe-)partner
- Gemein ist eine (Ehe-)Partnerin oder ein (Ehe-)Partner, von dem Sie nicht dauerhaft getrennt leben.
Kinder
Geben Sie alle unverheirateten Kinder unter 25 Jahren an, die mit Ihnen im Haushalt leben und ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Ergebnis geprüft – wie geht es weiter?
Wenn der Rechner zeigt, dass Anspruch bestehen könnte: bequem den Antrag auf Grundsicherungsgeld online stellen.
Auch wenn der Rechner keinen voraussichtlichen Anspruch anzeigt, können Sie einen Antrag stellen. Die verbindliche Entscheidung trifft das Jobcenter nach Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen.
