Im Video: Tipps zur Arbeitslosengeld II-Antragstellung mit ukrainischen Untertiteln

Voraussichtlich ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II).

Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt aktuell noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Anschluss betreut das Jobcenter Landkreis Heilbronn  die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen.

Im nachfolgenden Video haben wir wichtige Tipps zum Ausfüllen des Arbeitslosengeld II-Antrages zusammengestellt. Das Video enthält Untertitel auf ukrainisch.

Im Video: Tipps zur Arbeitslosengeld II-Antragstellung mit ukrainischen Untertiteln

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden