Sozialschutz-Paket: Einmalzahlung während der Corona-Pandemie

Alle erwachsenen Leistungsberechtigten, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben, erhalten (idR) im Laufe des Monats Mai 2021 eine Einmalzahlung in Höhe von 150.- Euro für pandemiebedingte Mehrausgaben.
Dies gilt nicht für erwachsene Leistungsberechtigte, die im Monat Mai 2021 Kindergeld erhalten.

Die Auszahlung erfolgt automatisch, es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Es handelt sich hierbei um eine einmalige Sozialleistung, die nicht pfändbar ist. Haben Sie ein Pfändungsschutzkonto, ist ihr individueller Freibetrag einmalig für den jeweiligen Monat zu erhöhen.

Hier können Sie eine P-Konto-Bescheinigung beantragen.