Regierung beschliesst Bonus in Höhe von 150.- Euro für bedürftige Leistungsberechtigte

Die Regierung hat für 2021 einen einmaligen Bonus für alle bedürftigen Leistungsberechtigten Grundsicherungsempfänger in Höhe von 150.- Euro beschlossen. Ein entsprechender Regierungsentwurf wurde bereits verabschiedet. Dieser befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Nach dessen Abschluss soll das Gesetz am 01. April in Kraft treten.

Nach aktuellem Kenntnisstand wird der Bonus automatisch mit den Leistungen für Mai am 30. April 2021 ausgezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden. Der Auszahlungstermin wird bundesweit einheitlich festgelegt.

Sie brauchen diese Leistung nicht extra beantragen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, wenn Sie einen Anspruch auf Grundsicherung im Monat Mai 2021 haben.

Bitte sehen Sie daher von schriftlichen Antragstellungen und Anfragen zu diesem Bonus ab. Sobald konkrete Informationen zur Auszahlung vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.