FAQ / Infos zur aktuellen Coronavirus-Situation
17. Dezember 2020
Aktuell sind Kundenvorsprachen im Jobcenter Landkreis Heilbronn aufgrund der Pandemie-Situation nur im Notfall und ausschließlich per fixem Termin möglich.
Im Folgenden haben wir Ihnen eine FAQ-Liste zusammengestellt, die Ihnen Lösungen für Ihre Anliegen bietet:
Bitte beachten Sie, dass
– Leistungen weiterhin ausgezahlt werden. Es entstehen Ihnen keine Nachteile.
– für eine zügige Bearbeitung Ihre aktuelle Telefonnummer, Ihre BG- oder Kundennummer, sowie ggf. eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich ist, damit der Sachverhalt in Ihrem Interesse geklärt werden kann.
ACHTUNG: Diese Aussagen gelten nur für Bewohner des Landkreises Heilbronn:
Ich habe kein / zu wenig Geld erhalten. Was soll ich tun?
Das Geld wurde nicht überwiesen:
bei Neuanträgen, bzw. Weiterbildungsanträgen können Sie gerne zunächst den Stand Ihres Antrages online abfragen (hierfür benötigen Sie Ihre BG-Nummer, sowie eine gültige E-Mail-Adresse):
Sollten Sie keine ausreichende Information über unser Online-Tool erhalten, dann melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 07131/3951-593 zur Klärung der Angelegenheit.
Das Geld wurde überwiesen, wird aber von der Bank nicht ausbezahlt:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter einer der nachfolgenden Nummern:
07131/3951 – 107, -109, -111, -113, -206 oder -212 (Schuldnerberatung).
Mir wurde die Sperrung der Energie angekündigt, bzw. die Wohnung gekündigt:
Bitte downloaden Sie sich HIER das Vollmachtsformular für die Schuldnerberatung und senden es unterschrieben zusammen mit möglichst vielen Unterlagen zu diesem Vorgang an Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de oder per Post. Die Schuldnerberatung wird sich dann bei Ihnen melden. Sie können aber auch vorab unter einer der nachfolgenden Nummern 07131/3951 – 107, -109, -111, -113, -206 oder -212 (Schuldnerberatung) anrufen.
Ich möchte einen Neuantrag stellen /eine Veränderung melden:
Sie haben verschiedene Möglichkeiten einen Neuantrag zu stellen: Sie können zum Einen HIER online einen telefonischen Termin zur Antragstellung buchen. Zum anderen können Sie alternativ HIER einen Arbeitslosengeld-Antrag herunterladen und an uns übermitteln.
Die dritte Möglichkeit ist, uns eine E-Mail an Jobcenter-LK-Heilbronn.Eingangszone@jobcenter-ge.de mit folgenden Angaben zu senden:
– Namen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
– Geburtsdaten aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
– Adresse
– Bankverbindung
– Sozialversicherungsnummern
Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Veränderungen können Sie ebenfalls per E-Mail an die Adresse Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de melden. Alternativ können Sie auch unserer Telefonnummer 07131/3951-593 nutzen. Zudem ist die schriftliche/postalische Einreichung an unsere Hausadresse Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstraße 59, 74074 Heilbronn möglich.
Ich möchte umziehen:
Bitte senden Sie uns entweder postalisch, oder über unsere Upload-Funktion, bzw. per Mail an Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de den Mietvertrag und die Mietbescheinigung. Die leere Mietbescheinigung können Sie hier downloaden. Lassen Sie den Vermieter das Formular ausfüllen und unterzeichnen. Legen Sie ein Schreiben bei und teilen Sie uns ihr gesamtes Anliegen mit. Falls Sie sich unsicher sind, ob der Umzug grundsätzlich bewilligt werden kann, melden Sie sich bitte vorher telefonisch unter 07131/3951-593.
Ich bin nicht krankenversichert. Was soll ich tun?
Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 07131/3951-593 zur Klärung der Angelegenheit
Ich beziehe keine Leistungen vom Jobcenter:
Bitte melden Sie sich telefonisch unter einer der nachfolgenden Nummern 07131/3951 – 107, -109, -111, -113, -206 oder -212 (Schuldnerberatung).
Ich konnte Termine nicht wahrnehmen:
Ich konnte aufgrund einer Erkrankung bzw. Quarantäne meinen Termin bei der Arbeitsvermittlung nicht wahrnehmen:
Aktuell ist hier die telefonische, bzw. die schriftliche Meldung ausreichend.
Ich benötige eine einmalige Beihilfe (z. B.: Waschmaschine, Babyerstausstattung etc.):
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen in schriftlicher Form an Jobcenter-LK-Heilbronn@jobcenter-ge.de oder per Post mit und legen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Wir werden uns bei Ihnen melden.
Kann ich weiterhin Widerspruch einlegen?
Ja, per Post und auch per Mail.
Ich bin selbstständig und kann meine Tätigkeit aktuell nicht ausüben. An wen kann ich mich wenden?
Ich benötige finanzielle Mittel, um meinen Betrieb weiterführen zu können:
Sie können ggfs. Kurzarbeitergeld und / oder KfW-Kredite beantragen. Laufenden Kosten bzw. Verluste aus Selbstständigkeit können durch das Jobcenter nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen für Arbeitgeber
Infos für gewerbliche Unternehmen
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Ich benötige Leistungen für meinen Lebensunterhalt (und den meiner Familie):
Sie können (wie oben beschrieben) einen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter stellen. Bitte beachten Sie, dass hierbei eine vollständige Einkommens- und Vermögensprüfung erfolgen muss.