Das ändert sich im neuen Jahr

Das neue Jahr bringt gleich mehrere positive Veränderungen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Die Arbeitslosengeld II-Regelsätze steigen.

Die ALG II Regelsätze erhöhen sich zum Beispiel für Alleinstehende / Alleinerziehende um 14 Euro. Für Kinder bis zu fünf Jahren um 33 Euro. Für Jugendliche von 14-17 Jahren erhalten Sie ab Januar 45 Euro mehr. Auch die Sätze für den Mehrbedarf und die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf steigen.

 

Übersicht: Diese Regelsätze gelten ab Januar 2021

 

Alleinstehende / Alleinerziehende 446 Euro (+ 14 Euro)
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 401 Euro (+ 12 Euro)
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 357 Euro (+ 12 Euro)
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 357 Euro (+ 12 Euro)
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 373 Euro (+ 45 Euro)
Kinder von 6 bis 13 Jahren 309 Euro (+ 1 Euro)
Kinder von 0 bis 5 Jahren 283 Euro (+ 33 Euro)

 

Neben den ALG II Regelsätzen, wird auch das Kindergeld für jedes Kind um 15 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es damit 219 Euro pro Monat. Für das dritte Kind erhalten Sie 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Außerdem steigt der Unterhaltsvorschuss um neun bis 16 Euro.

Ebenso angehoben wird der Schulbedarf. Bislang wurde ro Schulkind eine finanzielle Unterstützung von 150 Euro pro Schuljahr für Materialien wie Bücher, Hefte und Stifte gewährt. Der Betrag steigt ab Januar auf 154,50 Euro.

Darüber hinaus steigt auch der Mindestlohn. Ab dem 01.01.2021 beträgt der Mindestlohn in Deutschland somit 9,50 Euro. Ab dem 01.07.2021 steigt er nochmals, auf dann 9,60 Euro.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, empfehlen wir die Übersicht auf der Homepage der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regelsaetze-steigen-1775798

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