Fahrschule Dexheimer

Trägername

Fahrschule Dexheimer

Strasse/Nr.Kaiserstraße 6
PLZ/Ort74072 Heilbronn
Telefon07131 - 68348
E-Mailinfo@fahrschule-dexheimer.de
Internethttps://fahrschule-dexheimer.de/
zurück
  • Kraftfahrer / Führerscheine

Kraftfahrer / Führerscheine

Name der Maßnahme:
Führerschein C/CE + C1/C1E

Beginn: laufender Einstieg

Dauer: 17- 28 Unterrichtstage

Art: Weiterbildung / Qualifizierung

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Art der Durchführung: Stadt- und Landkreis Heilbronn

Voraussetzung: Fahrerlaubnis Klasse B

Download Flyer

Name der Maßnahme:
beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)

Beginn: laufender Einstieg

Dauer: 34 Unterrichtstage

Art: Weiterbildung / Qualifizierung

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Art der Durchführung: Stadt- und Landkreis Heilbronn

Voraussetzung: Fahrerlaubnis Klasse C/CE oder C1/C1E

Download Flyer

Name der Maßnahme:
TQ 1 Berufskraftfahrer

Beginn: laufender Einstieg

Dauer: 6 Monate

Art: Weiterbildung / Qualifizierung

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Art der Durchführung: Stadt- und Landkreis Heilbronn

Voraussetzung: Fahrerlaubnis Klasse B / Mindestens 21 Jahre / gesundheitliche Eignung

Download Flyer

Name der Maßnahme:
TQ 3 Berufsbusfahrer

Beginn: laufender Einstieg

Dauer: 6 Monate

Art: Weiterbildung / Qualifizierung

Zeitlicher Umfang: Vollzeit

Art der Durchführung: Stadt- und Landkreis Heilbronn

Voraussetzung: Fahrerlaubnis Klasse B / Mindestalter 24 Jahre / gesundheitliche Eignung

Download Flyer
zurück

Impressum | Datenschutz

Nach oben scrollen
Wichtiger Hinweis für geflüchtete Menschen aus der Ukraine:

Hinweis für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld II-Leistungen im Jobcenter Landkreis Heilbronn gestellt haben:

Wir haben derzeit ein sehr hohes Aufkommen an neuen Arbeitslosengeld II-Neuanträgen. Wir bitten Sie daher höflich, von telefonischen Nachfragen und E-Mails zum Antragstand abzusehen.

Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages können Sie jederzeit HIER online abfragen. Sollte Ihr Antrag noch nicht erfasst sein, bitten wir ebenfalls um Geduld, die Erfassung wird zeitnah erfolgen.

Sofern Anträge zum 01.06.22 noch nicht bearbeitet sind, so erhalten Sie weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.