Zutritt in unser Gebäude aufgrund Corona-Verordnung nurmehr mit OP-Maske möglich

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir weisen darauf hin, dass seit 25.01.2021 die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten ist.

Unter anderem gilt nun eine teilweise verschärfte Maskenpflicht. Das heißt, dass Sie seit 25.01.2021 nurmehr mit einer medizinischen Maske (OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) sowie Masken der Normen KN95/N95) Zutritt zu unserem Gebäude erhalten.

Ebenso weisen wir darauf hin, dass der Zutritt in das Jobcenter Landkreis Heilbronn ausschließlich mit Termin möglich ist.

 

Hier können Sie Online einen Termin in unserem Hause buchen

Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Corona-Verordnung des Landes Baden Württemberg